Die Eintragung des Slogans als Marke bietet größtmöglichen Schutzumfang - das ist klar, ABER GEHT ES AUCH ANDERS?
AUDI hat es geschafft, "Vorsprung durch Technik" als Marke eintragen zu lassen. Gleiches gilt für "Du darfst" (Unilever), "Gute Zeiten - schlechte Zeiten" (RTL) oder "Gute Preise. Gute Besserung." (Ratiopharm) und viele mehr. Aber nicht immer gelingt die Markeneintragung ("Nicht immer, aber immer öfter" - keine Markeneintragung für die Brauerei Clausthaler, da keine Unterscheidungskraft) und somit die Ausgrenzung Dritter gegen die Benutzung des Slogans.
Deshalb stellt sich die Frage, ob es andere Möglichkeiten gibt, einen Slogan oder Claim, dessen Entwicklung Zeit, Nerven und auch Geld gekostet hat, erfolgreich für das eigene Produkt, die Dienstleistung oder das Unternehmen zu schützen.
Diese Möglichkeiten gibt es in der Tat, allerdings ist es im Einzelfall immer Auslegungssache und bedarf der genauen juristischen Beurteilung, ob ein ausreichender Schutz durchgesetzt werden kann:
- Schutz aus dem "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)" heraus
- Schutz aus dem Urhebergesetz (UrhG)
- Schutz durch Eintragung als Domain
- Rechtschutz durch Verkehrsgeltung
An dieser Stelle möchten wir Ihnen im konkreten Fall die rechtliche Beratung eines kompetenten Anwaltes an´s Herz legen, Sie aber gleichzeitig auf die Möglichkeit des "Rechtschutzes durch Verkehrsgeltung" aufmerksam machen.
Das Markengesetz sieht einen Markenschutz auch dann vor, wenn für das Kennzeichen (gilt auch für Slogans oder Claims) innerhalb beteiligter Verkehrskreise entsprechende Verkehrsgeltung erworben wurde. Die Verkehrsgeltung ist derzeit erreicht, wenn eine notorische Bekanntheit des Slogans von über 50% bei den relevanten Verbrauchern erzielt wird.
Mit anderen Worten kann Markenschutz dadurch erlangt werden, dass über entsprechende Marketingbudgets, Werbemaßnahmen und PR-Anstrengungen der Slogan in der Zielgruppe derartig bekanntgemacht wird, dass er von der Zielgruppe eindeutig dem beworbenen Produkt, der Dienstleistung oder dem Unternehmen zugeordnet wird.

Hierzu können Sie auch slogan.org nutzen, indem Sie Ihren neuen Slogan oder Claim, den Sie künftig für Ihre Kunden oder Mandanten nutzen möchten, bei uns in der Datenbank kostenfrei registrieren und somit einem relevanten Verkehrskreis zugänglich machen.
Einfach auf "Slogan registrieren" gehen, die entsprechenden Eingaben tätigen und schon haben Sie den ersten Schritt gemacht. |