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Slogans & Claims PDF Drucken E-Mail

Slogans und Claims werden zumeist in der Werbung oder in der Politik verwendet. In der Literatur sind verschiedene Begriffserklärungen zu finden, wobei die beiden Begriffe in der Praxis bedeutungsgleich eingesetzt werden. Sie stellen eine kurze, prägnante Aussage dar, die den Konsument oder den Zuhörer positiv beeinflussen soll und die zudem ein zentrales Versprechen, eine Kernbotschaft oder ein Alleinstellungsmerkmal beinhaltet.

 

 

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Recht am Slogan - Slogans & Claims als geistiges Eigentum PDF Drucken E-Mail

Immer häufiger werden Slogans und Claims erfolgreich als geistiges Eigentum markenrechtlich (Wortmarke) geschützt. Als Wortmarke ist der Slogan oder Claim ein ausschließliches Recht und wird dem rechtmäßigen Zugriff Dritter entzogen. Im Nutzungs- bzw. Verletzungsfall durch Dritte hat dies Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche zur Folge.

Aber nicht nur in geschützter Form sind Slogans und Claims das geistige Eigentum des Schöpfers. Die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Verwendung eines bereits existierenden aber nicht registrierten, d.h. als Wortmarke eingetragenen, Slogans oder Claims hat dann keine markenrechtlichen, wohl aber wettbewerbs- oder urheberrechtliche Konsequenzen.

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